Columbarium St. Donatus

 

Familiengrabstätten

Variante 1:

Erwerb des Nutzungsrechts an einer Doppelgrabstätte zu Lebzeiten

Bei Vertragsabschluss sind die Nutzungsgebühr für die Doppelgrabstätte der entsprechenden Kategorie sowie zweimal die Verwaltungsgebühr von 1.000 € zu zahlen.

Beispiel Kategorie A: 6.000 € + 2 x 1.000 € = 8.000 €

Zusätzlich wird für die Anwartschaft auf die Doppelgrabstätte 1/20 der Nutzungsgebühr (in diesem Beispiel 300 €) jährlich berechnet. Die Anwartschaft gewährleistet, dass das Nutzungsrecht an der Grabstätte ab dem Tag der Beisetzung noch 20 Jahre besteht – entsprechend der im Columbarium festgelegten Ruhefrist.

Verstirbt einer der Erwerbenden und wird in der ersten Grabkammer beigesetzt, bleibt die jährliche Berechnung von 1/20 der Nutzungsgebühr für beide Grabkammern solange bestehen, bis auch der/die zweite Erwerbende verstirbt. Dadurch wird gewährleistet, dass mit der Beisetzung des/der zweiten Erwerbenden keine weiteren Kosten mehr anfallen und beide gemeinsam 20 Jahre ruhen können.

Interessant für Eheleute/Partner/Familienangehörige, die gerne zu Lebzeiten alles miteinander regeln möchten und eine gemeinsame Ruhezeit von 20 Jahren wünschen.

Die zueinander gewandte Beschriftung der vergoldeten Grabplatten (rechts/links) ist im Regelfall möglich.

 

Variante 2: Erwerb des Nutzungsrechts an einer Doppelgrabstätte bei erstem Todesfall

Bei Vertragsabschluss werden die Nutzungsgebühr für die Doppelgrabstätte der entsprechenden Kategorie sowie zweimal die Verwaltungsgebühr von 1.000 € fällig.

Beispiel Kategorie A: 6.000 € + 2 x 1.000 € = 8.000 €

Zusätzlich wird für die Anwartschaft auf die Doppelgrabstätte 1/20 der Nutzungsgebühr (in diesem Beispiel 300 €) jährlich berechnet, bis auch der/die zweite Erwerbende verstirbt. Dadurch wird gewährleistet, dass mit der Beisetzung des/der zweiten Erwerbenden keine weiteren Kosten mehr anfallen und beide gemeinsam 20 Jahre ruhen können – entsprechend der im Columbarium festgelegten Ruhefrist.

Die zueinander gewandte Beschriftung der vergoldeten Grabplatten (rechts/links) ist im Regelfall möglich.

 

Variante 3: Erwerb des Nutzungsrechts an zwei nebeneinanderliegenden Grabkammern zu Lebzeiten

Bei Vertragsabschluss sind die Nutzungsgebühr für zwei Grabkammern der entsprechenden Kategorie sowie zweimal die Verwaltungsgebühr von 1.000 € zu zahlen.

Beispiel Kategorie A: 3.000 € + 3.000 €+ 2 x 1.000 € = 8.000 €

Solange beide Erwerbende leben, wird für die Anwartschaften auf beide Grabkammern zusätzlich 1/20 der Nutzungsgebühr (in diesem Beispiel zweimal 1/20 von 3.000 €, also zweimal 150 €) jährlich berechnet. Damit bleibt für beide Erwerbende unabhängig voneinander das Nutzungsrecht an ihrer Grabstätte auf 20 Jahre nach dem Tod bestehen – entsprechend der im Columbarium festgelegten Ruhefrist.

Verstirbt eine/r der Erwerbenden, beginnt für die Grabkammer, in der er/sie beigesetzt wird, die Ruhefrist von 20 Jahren. Die Anwartschafts­gebühr für diese Grabkammer entfällt ab sofort. Die Anwartschaftsgebühr für die zweite Grabkammer wird weiter jährlich berechnet.

Verstirbt der/die zweite Erwerbende, beginnt mit der Beisetzung die Ruhefrist von 20 Jahren und die jährliche Anwartschaftsgebühr entfällt auch für diese Grabkammer.

Wird gewünscht, dass beide nach dem Tod des/der Zweiten gemeinsam 20 Jahre ruhen sollen, so kann das Nutzungsrecht an der ersten Grabstelle von den Angehörigen entsprechend der dann gültigen Gebührenordnung verlängert werden.

Interessant für Eheleute/Partner/Familienangehörige, die zu Lebzeiten alles miteinander regeln und nebeneinander bestattet werden möchten, die auf eine gemeinsame Ruhezeit von 20 Jahren aber nicht unbedingt Wert legen, bzw. diese Entscheidung ihren Angehörigen überlassen möchten.

Die zueinander gewandte Beschriftung der vergoldeten Grabplatten (rechts/links) ist nur dann möglich, wenn gewährleistet ist, dass später keine linksbeschriftete Grabplatte zurückbleibt.

 
Variante 4: Erwerb des Nutzungsrechts an zwei nebeneinanderliegenden Grabkammern bei erstem Todesfall

Bei Vertragsabschluss wird die Nutzungsgebühr für zwei Grabstätten der entsprechenden Kategorie sowie zweimal die Verwaltungsgebühr von 1.000 € fällig.

Beispiel Kategorie A: 2 x 3.000 €+ 2 x 1.000 € = 8.000 €

Mit der Beisetzung des/der Verstorbenen beginnt für die erste Grabkammer die Ruhefrist von 20 Jahren und es entstehen keine weiteren Kosten.

Für die zweite Grabkammer wird jährlich 1/20 der Nutzungsgebühr als Anwartschaft (in diesem Beispiel 150 €) berechnet.

Verstirbt der/die Erwerbende der zweiten Grabkammer, beginnt ab dem Tag der Beisetzung für seine/ihre Grabkammer die Ruhefrist von 20 Jahren und die jährliche Anwartschaftsgebühr entfällt.

Ist gewünscht, dass beide nach dem Tod des/der Zweiten gemeinsam 20 Jahre ruhen sollen, so kann das Nutzungsrecht an der ersten Grabstelle von den Angehörigen entsprechend der dann gültigen Gebührenordnung verlängert werden.

Interessant für Eheleute/Partner/Familienangehörige, die nebeneinander bestattet werden möchten, die auf eine gemeinsame Ruhezeit von 20 Jahren aber nicht unbedingt Wert legen, bzw. diese Entscheidung ihren Angehörigen überlassen möchten.

Die zueinander gewandte Beschriftung der vergoldeten Grabplatten (rechts/links) ist nur dann möglich, wenn gewährleistet ist, dass später keine linksbeschriftete Grabplatte zurückbleibt.

 

Variante 5: Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabkammer bei erstem Todesfall / Nutzungsrecht an zweiter Grabkammer wird erst später erworben

Bei Vertragsabschluss wird die Nutzungsgebühr für eine Grabkammer der entsprechenden Kategorie sowie die Verwaltungsgebühr von 1.000 € fällig.

Beispiel Kategorie A: 3.000 € + 1.000 € = 4.000 €

Verstirbt ein weiteres Familienmitglied oder der/die (Ehe-)Partner/in, erwerben die Angehörigen für sie oder ihn das Nutzungsrecht an einer Grabkammer gemäß der dann geltenden Gebührenordnung, welches dann u. U. nicht in der Nähe der ersten Grabkammer liegen kann.

Wird gewünscht, dass beide Verstorbenen nach dem Tod des/der Zweiten gemeinsam (aber u. U. nicht nebeneinander) 20 Jahre ruhen sollen, so kann das Nutzungsrecht an der ersten Grabstelle von den Angehörigen entsprechend der dann gültigen Gebührenordnung verlängert werden.

Interessant für Eheleute/Partner/Familienangehörige, die nicht unbedingt Wert darauf legen, nebeneinander bestattet zu werden und für 20 Jahre gemeinsam zu ruhen, bzw. eine eventuelle Verlängerung ihren Angehörigen überlassen möchten.

Die zueinander gewandte Beschriftung nebeneinander liegender vergoldeter Grabplatten (rechts/links) ist nur dann möglich, wenn gewähr­leistet ist, dass später keine linksbeschriftete Grabplatte zurückbleibt.

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